Willkommen bei der Jugendpastoral des Bistums St. Gallen
Wir fördern und unterstützen die kirchliche Jugendarbeit im Bistum St. Gallen. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Angebote.
Covid-Regelungen
Mit Änderungen der bundesrätlichen Vorgaben vom 24. Februar 2021 für Personen mit dem Jahrgang 2001 und jünger ergeben sich neue Möglichkeiten für die Firmweggestaltung und für Kinder- und Jugendchöre. Die Detail dazu: aenderungen-24.-februar-2021
Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit sind weiterhin möglich, wenn die Massnahmen und Vorgaben von Bund und Kanton eingehalten werden. Lesen Sie dazu die aktuellen Regelungen im Kanton St. Gallen (22. Januar 2021): hinweise-jugendarbeit-st.-gallen und schreiben-einordnung-von-angeboten
Das Rahmenschutzkonzept des DOJ (Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit) gilt auch für die offene kirchliche Jugendarbeit und die Firmweggestaltung. Details: https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/. DAJU und akjs beraten gerne bei der Erstellung der nötigen Schutzkonzepte für Jugendarbeit und Firmung.
Weiterhin erlaubt sind «religiöse Veranstaltungen», welche mit maximal 50 teilnehmenden Personen. Das Schutzkonzept des Bistums (20201214_schutzkonzept_gottesdienste) gilt für alle Gottesdienste und «religiösen Veranstaltungen» (wie beispielsweise Gebete, Beerdigungen, Andachten, Osterfeuer etc.).
Jungwacht/Blauring hat die Aktivitäten ebenfalls wieder aufgenommen. Die Website jubla.ch/corona bringt aktuelle Informationen.